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Noel Walpert

Anbieter · Säule 3a

finpension: Gebühren im Überblick

finpension verlangt für die Säule 3a eine einzige pauschale Gebühr von 0.39 % pro Jahr. Sie gilt für das Konto und für die Wertschriften. Depot, Käufe, Verkäufe und ein Wechsel der Strategie kosten nichts zusätzlich.

Säule 3a Rechner

finpension 3a

Verwaltungsgebühr
0.39 % pro Jahr
Fondskosten (TER)
keine
Depotgebühr
keine
Kauf und Verkauf
keine
Stempelsteuer
keine (Ausgabe neuer Anteile an Schweizer Fonds)
Aktienanteil
je nach gewählter Strategie, die Gebühr ist für alle gleich

Die Strategien legen gemäss Gebührenordnung grundsätzlich in Fonds ohne eigene Fondskosten an. Die Pauschale ist damit die einzige laufende Kostenart, die der Rechner erfasst.

Beispiel über 20 Jahre

CHF 500 pro Monat (CHF 6’000 pro Jahr) über 20 Jahre, 5 % Rendite pro Jahr vor Kosten, Grenzsteuersatz 25 %, Steuer bei der Auszahlung 7 %.

CHF 194’731

Guthaben nach 20 Jahren und allen Gebühren. Die Gebühren verringern es um CHF 8’998 gegenüber einer Anlage ganz ohne Kosten.

Eingezahlt
CHF 120’000
Guthaben nach Gebühren
CHF 194’731
Guthaben ohne Gebühren
CHF 203’729
Bezahlte Gebühren
CHF 6’507
Entgangene Rendite auf die Gebühren
CHF 2’491
Steuerersparnis aller Jahre
+CHF 30’000
Steuer bei der Auszahlung
−CHF 13’631
Total für dich
CHF 211’100

Alle 3a-Beispiele rechnen mit derselben Rendite, unabhängig vom Aktienanteil der Strategie. So zeigt der Unterschied nur die Gebühren.

Annahmen und offene Punkte

  • Einzelne Instrumente können laut Gebührenordnung ein synthetisches TER haben, das auf der 3a-Seite separat ausgewiesen wird. Im Oktober 2026 war dort keines ausgewiesen.

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Angaben ohne Gewähr, Stand siehe Quelle. Massgebend ist die aktuelle Preisliste des Anbieters. Die Beispiele sind vereinfachte Schätzungen zu Informationszwecken und keine Anlageberatung. Renditen sind nicht garantiert. Diese Seite ist unabhängig und erhält keine Provisionen von Anbietern.