Anbieter · Säule 3a
finpension: Gebühren im Überblick
finpension verlangt für die Säule 3a eine einzige pauschale Gebühr von 0.39 % pro Jahr. Sie gilt für das Konto und für die Wertschriften. Depot, Käufe, Verkäufe und ein Wechsel der Strategie kosten nichts zusätzlich.
Säule 3a Rechner
finpension 3a
- Verwaltungsgebühr
- 0.39 % pro Jahr
- Fondskosten (TER)
- keine
- Depotgebühr
- keine
- Kauf und Verkauf
- keine
- Stempelsteuer
- keine (Ausgabe neuer Anteile an Schweizer Fonds)
- Aktienanteil
- je nach gewählter Strategie, die Gebühr ist für alle gleich
Stand 1. Juli 2026 · Quelle: Gebührenordnung finpension 3a (PDF), finpension 3a
Die Strategien legen gemäss Gebührenordnung grundsätzlich in Fonds ohne eigene Fondskosten an. Die Pauschale ist damit die einzige laufende Kostenart, die der Rechner erfasst.
Beispiel über 20 Jahre
CHF 500 pro Monat (CHF 6’000 pro Jahr) über 20 Jahre, 5 % Rendite pro Jahr vor Kosten, Grenzsteuersatz 25 %, Steuer bei der Auszahlung 7 %.
CHF 194’731
Guthaben nach 20 Jahren und allen Gebühren. Die Gebühren verringern es um CHF 8’998 gegenüber einer Anlage ganz ohne Kosten.
- Eingezahlt
- CHF 120’000
- Guthaben nach Gebühren
- CHF 194’731
- Guthaben ohne Gebühren
- CHF 203’729
- Bezahlte Gebühren
- CHF 6’507
- Entgangene Rendite auf die Gebühren
- CHF 2’491
- Steuerersparnis aller Jahre
- +CHF 30’000
- Steuer bei der Auszahlung
- −CHF 13’631
- Total für dich
- CHF 211’100
Alle 3a-Beispiele rechnen mit derselben Rendite, unabhängig vom Aktienanteil der Strategie. So zeigt der Unterschied nur die Gebühren.
Annahmen und offene Punkte
- Einzelne Instrumente können laut Gebührenordnung ein synthetisches TER haben, das auf der 3a-Seite separat ausgewiesen wird. Im Oktober 2026 war dort keines ausgewiesen.